Allgemeine Geschäftsbedingungen ADDMISSION GmbH
gültig ab 01.01.2006
1. Leistungsumfang:
Mit der Auftragsauslösung gilt folgender Leistungsumfang als vereinbart: Plakatverteilung ab Lager Leipzig. Aushängen der Plakate an den vereinbarten Orten (siehe Pkt. 2) zu den vereinbarten Zeiten (siehe Pkt. 3). Plakatwerbung an ADDWALL, ADDBOARD, ADDSIGN, ADDLIGHT, ADDSIT, ADDTREND und weitere. Allgemeine sonstige Werbemittelverteilungen und Belegung von Systemen Dritter auf Anfrage.
2. Vereinbarte Aushangorte:
Als regelmäßige Aushangorte gelten die Städte Magdeburg, Halle, Leipzig, Dresden, Chemnitz, Erfurt, Gera und Cottbus. Davon abweichend können beide Vertragspartner gemeinsam gesonderte Aushangorte bestimmen.
3. Vereinbarte Aushangzeiten:
Beide Vertragspartner vereinbaren für die Plakatwerbung folgende Aushangzeiten in Intervallen von je 14 Tagen (Werbeblock) bzw. 7 Tagen (Woche) zu den Aushangtagen (siehe Pkt. 4). Aufträge müssen für den beginnenden Werbeblock A und B bis spätestens Montag 12.00 Uhr bzw. für den Werbeblock A Spezial und B Spezial Donnerstag im Büro Leipzig schriftlich eingegangen sein.
4. Aushangtage:
Der Plakataushang für den Werbeblock A und B findet turnusmäßig an den Tagen Mittwoch und Donnerstag statt. Plakataushang für den Spezialwerbeblock (nur auf ADDWALL-Mietflächen zwingend zu buchen) findet turnusgemäß an den Tagen Sonntag und Montag statt. Für Sonderwerbung erfolgt der Plakataushang innerhalb einer Woche nach Auftragsbestätigung bzw. nach Vereinbarung.
5. Sonderaushang:
Sonderaushang kann innerhalb von 24 Stunden gegen einen Aufschlages von 100,00 Euro zzgl. gesetzl. MwSt. pro Stadt und Auftrag realisiert werden.
6. Plakatanlieferung:
Die Plakate werden kostenfrei an die Lager der Firma ADDMISSION GmbH gesandt. Die Anlieferung der Plakate muß bis Montag bzw. Freitag 12.00 Uhr in das Büro der jeweiligen Klebestadt erfolgen (Leipzig, Halle, Dresden, Chemnitz, Gera, Erfurt, Magdeburg, Cottbus nach Leipzig), um einen termingerechten Aushang zu gewährleisten. Die direkten Anlieferadressen werden entsprechend bekannt gegeben. Sollte die Verteilung von der Firma ADDMISSION GmbH organisiert werden, müssen die Plakate mindestens eine Woche vor dem jeweiligen Werbeblockaushang an eine der oben benannten Städte geliefert werden. Dafür erhebt die Firma ADDMISSION GmbH eine Unkostenpauschale von 25,00 Euro zzgl. gesetzl. MwSt. pro Stadt. Verspätet angelieferte Plakate können in dem laufenden Werbeblock nicht mehr berücksichtigt werden. Die Firma ADDMISSION GmbH behält sich das Recht vor, für gebuchte und nicht belegte Plakatstellen auf Grund einer späteren Anlieferung oder nicht erfolgten Anlieferung den vollen Auftrag zu berechnen, auch wenn die Plakatklebung dadurch erst später erfolgt. Anhängend an die Plakatlieferung muß ein Lieferschein sein, der aussagefähig die Anzahl und Größe der Plakate beinhaltet. Unser Personal ist angehalten, dies zu überprüfen. Es wird darum gebeten 20% mehr Plakate als Reservepapier zusätzlich zu liefern, welches nicht extra berechnet wird, um bei Überklebungen, Wetterschäden und Zerstörungen die Motivanzahl halten zu können. Bei nicht ausreichend vorhandenen Plakatmengen kann die Hängegarantie über den gebuchten Zeitraum nicht garantiert werden. Dies berührt nicht die Berechnung des gebuchten Zeitraumes. Plakate die nach dem durchgeführten Auftrag aus den Reservemengen überzählig sind, können von ADDMISSION GmbH als Abdeckplakate (Weißkleben) verwendet werden, sofern dem nicht ausdrücklich vom Kunden schriftlich widersprochen wird.
7. Haftung, Gewährleistung:
Die Firma ADDMISSION GmbH haftet nur für Schäden, die aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten ihrer Mitarbeiter entstehen. Die Firma ADDMISSION GmbH haftet ausdrücklich nicht bei Forderungen, die sich ursächlich aus dem Arbeitsgegenstand "freie Plakatierung" ergeben. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Auftraggeber dazu, eine Preisgabe von Firmendaten der Firma ADDMISSION GmbH ohne Abstimmung mit der Firma ADDMISSION GmbH zu unterlassen. Bei eigenmächtiger Herausgabe von Firmendaten und Dokumenten im Zusammenhang mit Auftragserteilung und Rechnungslegung zum Arbeitsgegenstand “freie Plakatierung” behält sich die Firma ADDMISSION GmbH volle Schadensersatzforderungen gegen den Auftraggeber vor.Eine Hängegarantie bei der „freien Plakatierung“ nicht gewährleistet werden. In der freien Plakatierung erfolgt nur dass Aushängen der Plakate und eine eingeschränkte Betreuung, der Preis beinhaltet ausschließlich die Leistung des Klebens, allerdings keine Hängegarantie. Bei massiven Überklebungen bzw. Beeinträchtigungen wird der Auftraggeber von der Firma ADDMISSION GmbH informiert und es liegt in seinem Ermessen eine Nachklebung zu beauftragen. Es besteht die Möglichkeit im vorab eine Betreuung zu buchen. Die Werbeleistung ADDSIGN beinhaltet grundsätzlich die Bereitstellung der Tafel, das Aufbringen des Plakates, dessen Aushang und wieder Einholen inkl.Befestigungsmittel. Für Diebstahl und eine nicht zusätzlich vereinbarte Betreuung der Tafeln haftet nicht die Firma ADDMISSION GmbH. Die Firma ADDMISSION GmbH gewährleistet die vertragsgemäße Durchführung der Plakatierung, sowie das Überkleben abgelaufener Anschläge im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes. Ersatzansprüche wegen nicht ordnungsgemäßer Durchführung müssen während des Aushangzeitraumes geltend gemacht werden.
8. Konkurrenzausschluß, Plazierung:
Der Ausschluß von Wettbewerbern wird nicht zugesichert. Die Platzierung der Plakate nach einzelnen Standorten ist nur bedingt sowie mit schriftlicher Abstimmung bei Auftragserteilung möglich.
9. Abrechnung:
Die Firma ADDMISSION GmbH rechnet auf der Grundlage der jeweils gültigen Preisliste ab. Nach Auftragseingang wird eine Rechnung gestellt, welche grundsätzlich als Vorkasse bis zwei Tage vor Beginn des Aushanges beglichen sein muß. Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, behält sich die Firma ADDMISSION GmbH das Recht vor den Auftrag bis zur Zahlung zurückzustellen und in einen späteren Werbeblock zu legen. Anderenfalls gilt ein Bank üblicher Verzugszinssatz als vereinbart. Für jede Mahnung nach Verzug fällt eine Auslagenpauschale von 5,00 Euro zzgl. gesetzl. MwSt. an. Bei gebuchten und nicht rechtzeitig schriftlich stornierten Aufträgen, (max. 10 Tage vor dem ersten Aushangtag) für ADDWALL, ADDBOARD, ADDLIGHT und Fremdleistungen erfolgt die volle Berechnung des Auftrages, da eine weitere Vermarktung der Flächen bis zur Stornierung ausgeschlossen ist. Die Stornierung ist bis 10 Tage vor Aushangbeginn kostenlos, danach wird der Auftrag komplett berechnet. Bei einem Zahlungsverzug tritt automatisch ein Widerruf sämtlicher Rabattvereinbarungen ein, die volle Summe der Rabatte wird zur Hauptforderung fällig. Bei notwendiger Unterfütterung (Weißklebung) bei ADDWALL-Mietflächen werden 1,00 Euro zzgl. MwSt. je 4er Block ohne Abzug von Rabatten berechnet. Das gilt für alle nicht komplett flächenfüllenden Plakatierungen die eine vorherige Unterfütterung notwendig machen.
10. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht, Zession:
Eine Aufrechnung des Kunden oder die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten wegen eigener Ansprüche gegen Forderungen der Firma ADDMISSION GmbH ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Der Kunde kann wegen Ansprüchen aus anderen Rechtsverhältnissen keine Zurückbehaltungsrechte ausüben. Die Firma ADDMISSION GmbH kann ohne Benachrichtigung des Kunden alle Rechte aus dem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte abtreten. Die Firma ADDMISSION GmbH ist berechtigt, die von Ihr geschuldeten Leistungen gem. Pkt. 1 auch durch Dritte durchführen zu lassen, falls dem Kunden durch die Übertragung sämtlicher Rechte und Pflichten oder einzelner Rechte und Pflichten auf den Dritten keine Nachteile sachlicher oder finanzieller Hinsicht entstehen.
11. Auftragsannahme und -kündigung:
Der Auftrag gilt als angenommen, wenn die Firma ADDMISSION GmbH ihn schriftlich bestätigt hat. Der Auftrag ist nur gültig mit allen für die Auftragsdurchführung notwendigen Daten sowie der Unterschrift und Stempel des Auftraggebers. Der Auftraggeber bestätigt mit seiner Unterschrift, daß er im geschäftsfähigen Alter und berechtigt ist, den Auftrag auszulösen. Er haftet persönlich. Ein außerordentliches Kündigungsrecht der Firma ADDMISSION GmbH gilt insbesondere für folgende Fälle als vereinbart: a. Der Kunde gerät mit der Zahlung in Verzug. b. Der Kunde verletzt seine Vertragspflichten und stellt sein Verhalten auch nach einer Abmahnung durch die Firma ADDMISSION GmbH innerhalb einer Frist von einer Woche nicht ein. c. Der Kunde stellt seine Zahlungen ein, insbesondere wird über sein Vermögen die Eröffnung des Vergleichs- oder Gesamtvollstreckungsverfahrens beantragt oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren angestrebt. Ein vom Kunden schriftlich bestätigtes Angebot von ADDMISSION GmbH an ihn, gilt ebenfalls als Auftrag.
12. Schlußbestimmungen:
Der Kunde ist damit einverstanden, daß die Firma ADDMISSION GmbH die bekannt gegebenen personenbezogenen Daten speichert und auftragsbezogen nutzt. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen dieses Vertrages - einschließlich dieser Klausel - bedürfen der schriftlichen Form. Falls der Kunde Vollkaufmann ist oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder Träger eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, wird als Erfüllungsort der Sitz der Firma ADDMISSION GmbH vereinbart. Gerichtsstand ist Leipzig. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien sind verpflichtet, in einem derartigen Fall gemeinsam eine Regelung zu treffen, die dem Sinn der ungültigen Bestimmung in gültiger Art und Weise Rechnung trägt.
AGB als PDF zum Download (zum Speichern und Runterladen -> rechte Maustaste und Ziel SPEICHERN unter)



